Honorar
Auf eine transparente Honorargestaltung lege ich großen Wert. Daher spreche ich die Honorarbasis und die zu erwartenden Kosten bereits vor Auftragserteilung an bzw. gebe eine erste Kostenschätzung ab. Grundsätzlich rechne ich meine Leistungen entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) / den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) für Rechtsanwälte ab oder vereinbare einen angemessenen Stundensatz. Gerne biete ich für im Vorhinein festlegbare Leistungen fixe Pauschalen an.