IT-Recht – Mag. Andrej Mlecka

Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für Ihre digitale Innovation.

Sie stehen vor rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Digitalisierung und neuen Technologien? Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern, damit Ihre Innovation sicher gelingt.

Mag. Andrej Mlecka - spezialisiert auf Wirtschaftsrecht liest in einem Buch un dblickt zur Kamera

Rechtsanwalt für IT-Recht
– unsere Leistungen

Unsere Kanzlei berät Unternehmen umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um IT, Digitalisierung und neue Technologien. Wir schaffen klare rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Datenschutzrecht

  • Beratung zur rechtskonformen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
  • Umsetzung der Grundsätze von Transparenz, Einwilligung und Zweckbindung nach der DSGVO.
  • Beratung zu rechtlichen Fragen des Zugangs und der Nutzung von Daten.
  • Rechtssichere Gestaltung der Weitergabe und Übermittlung von Daten.
  • Begleitung bei neuen Anforderungen an die Datennutzung und den Datenaustausch.
  • Beratung zu anwendbaren europäischen Spezialregelungen.

KI-Recht

  • Beratung zum risikobasierten Rechtsrahmen der europäischen KI-Verordnung (AI Act), die seit August 2024 schrittweise in Kraft tritt und grundsätzlich bis August 2027 vollständig anwendbar wird.
  • Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung und Klassifizierung Ihres „KI-Systems“
  • Beratung beim rechtssicheren und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und bei der Gestaltung entsprechender Prozesse.

Cybersecurity

Cyber Crime zählt zu den größten Risiken für Unternehmen. Mit dem NISG 2026 wird die NIS-2-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und betrifft direkt mehr als 5.000 Einrichtungen in 18 Sektoren sowie indirekt zahlreiche Lieferanten und KMU.

Wir unterstützen Sie bei der

  • Prüfung der Betroffenheit und Einstufung nach dem NISG 2026.
  • Beratung zu den Pflichten der Geschäftsleitung und zu Governance-Strukturen
  • Rechtliche Begleitung bei der Umsetzung von Cybersicherheits- und Risikomanagementmaßnahmen.
  • Prüfung und Gestaltung von Sicherheitsanforderungen in Lieferanten- und Dienstleisterverträgen.
  • Beratung zur rechtssicheren Dokumentation und Vorbereitung auf behördliche Verfahren.

Häufige Fragen zum
IT-Recht

Beispiele und Konfliktthemen aus dem IT-Recht die aufzeigen, warum fundierte, rechtliche Beratung wichtig ist:

KI-Systeme sind nicht rechtsfähig und können daher nicht als eigenständige Haftungsträger herangezogen werden. Verantwortlich sind vielmehr die Personen oder Unternehmen, die KI entwickeln, anbieten oder einsetzen.

Wer KI verwendet, muss daher auch für deren Einsatz die notwendige Sorgfalt aufbringen. Unternehmen können insbesondere dann haften, wenn sie ein ungeeignetes System auswählen, die Ergebnisse nicht ausreichend kontrollieren oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen. Die Nutzung von KI entbindet somit nicht von der menschlichen Verantwortung.

Für Sachverständige gelten dabei besondere Anforderungen: Nach § 1299 ABGB ist ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab anzulegen. Eine ungeprüfte Übernahme von KI-generierten Inhalten kann diesem Anspruch nicht genügen.

Auch Anbieter und Hersteller können haften, wenn ein Schaden auf Fehler bei der Entwicklung, Absicherung oder Gestaltung des Systems zurückzuführen ist.

Die neue KI-VO schafft dabei grundsätzlich keine allgemeine Schadenersatzhaftung für KI-generierte Inhalte. Ihre Vorgaben können jedoch bei der Beurteilung der erforderlichen Sorgfalt eine wichtige Rolle spielen. Für einen Schadenersatzanspruch bleiben daher weiterhin die Voraussetzungen des allgemeinen Schadenersatzrechts maßgeblich.

IT-Sicherheit ist längst keine rein technische Frage mehr, sondern Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Von der Geschäftsleitung wird erwartet, dass IT-Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und in die Unternehmensorganisation eingebunden werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, interne Richtlinien und Kontrollmechanismen ebenso wie nachvollziehbare Entscheidungswege. Auch die notwendigen personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen müssen vorhanden sein.

Je nach Branche und Größe des Unternehmens gelten dabei besondere gesetzliche Anforderungen.

Dabei reicht es nicht, Sicherheitsmaßnahmen einmal festzulegen und anschließend abzuhaken. Sie müssen zum Risiko des Unternehmens und zum aktuellen Stand der Technik passen und regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch funktionierende Prozesse für Sicherheitsvorfälle, die Einbindung von Dienstleistern und Lieferketten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden für Cyberrisiken.

Unternehmen dürfen nicht beliebig personenbezogene Daten erheben oder verwenden. Zulässig ist die Verarbeitung grundsätzlich nur, wenn sie für einen konkreten, legitimen Zweck erforderlich ist und eine passende Rechtsgrundlage nach der DSGVO besteht. Dazu zählen etwa Vertragserfüllung, gesetzliche Verpflichtungen, Einwilligung oder berechtigte Interessen.

Dabei gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Daten dürfen grundsätzlich nur für den festgelegten Zweck verwendet werden. Sollen etwa Kundendaten aus der Vertragsabwicklung für Marketing genutzt werden, muss geprüft werden, ob dafür eine eigene Rechtsgrundlage besteht. Sind Daten nicht mehr erforderlich, müssen sie grundsätzlich gelöscht werden, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht besteht. Gleichzeitig sind geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Vertraulichkeit der Daten erforderlich.

Für sensible Daten gelten zusätzliche Voraussetzungen. Werden Daten an externe Dienstleister weitergegeben, muss deren Zugriff datenschutzrechtlich zulässig sein. Bei Auftragsverarbeitern sind insbesondere entsprechende vertragliche Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Daten kennt, ihre Verwendung strukturiert und die passende Rechtsgrundlage dokumentiert, schafft Rechtssicherheit und behält den Überblick über seine Datenverarbeitung.

Eingangsbereich der Kanzlei von Mag. Andrej Mlecka
Besprechungstisch mit 10 Ledersesseln in der Kanzlei von Mag. Mlecka

Ihre rechtlichen Anliegen verdienen die beste Beratung

Kluge Entscheidungen basieren auf einer qualifizierten Analyse aller rechtlichen Aspekte der Wirtschaft. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam klären, welches Recht für Ihre Situation gilt und welche Maßnahmen sich daraus für Ihr Unternehmen ableiten lassen. Wir analysieren Ihren Fall und die Rechslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.

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