Beschreibung
Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst entscheiden, welche medizinischen Behandlungen oder Behandlungsmethoden an Ihnen vorgenommen werden dürfen. Mit anderen Worten: Sie können einzelne medizinische Behandlungen ablehnen, wie zB künstliche Beatmung oder Ernährung. Damit Ihrem Wunsch im Falle des Falles auch Folge geleistet wird, gibt es die Patientenverfügung. Hiebei ist zu unterscheiden zwischen einer beachtlichen und einer tatsächlich verbindlichen Patientenverfügung. Nur bei einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die behandelnden Ärzte Ihren Wunsch akzeptieren, auch wenn sie anderer Meinung sein sollten. Für die Abfassung einer verbindlichen Patientenverfügung benötigen Sie einen rechtskundigen Patientenvertreter, wie einen Rechtsanwalt.
Sie können mit einer Patientenverfügung auch eine Vertrauensperson namhaft machen, die ärztliche Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten dürfen.
Wir klären Sie gerne über die notwenigen Formalitäten auf. Eine Patientenverfügung gilt nicht unbeschränkt. Daher halten wir für Sie solche Erklärungen gerne in Evidenz und informieren Sie rechtszeitig vor dem Ablauf, damit Sie Ihre Patientenverfügung rechtzeitig erneuern können. Das Paket beinhaltet die Beratung, die Dokumenterstellung sowie die Registrierung im Patientenverfügungsregister.
Gesamtpreis ab 360 €
Bei dem zu zahlenden Teilbetrag von € 264 (inkl. MWSt.) handelt es sich um eine Anzahlung. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass es sich bei dem angegebenen Gesamtpreis derzeit noch um einen Ab-Preis zuzüglich Barauslagen und allfälliger notwendiger Notariatskosten / (Gerichts-)gebühren handelt. Der genaue Fixpreis kann Ihnen erst nach Sichtung der Unterlagen bzw. nach dem Erstgespräch bekannt gegeben werden.
Benötigte Dokumente: Datenerfassungsblatt, Kopie Lichtbildausweis
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