Telekommunikationsrecht – Mag. Andrej Mlecka

Wir sorgen für Rechtssicherheit für Unternehmen

Die Telekommunikationsbranche ist von ständigen Neuerungen geprägt. Das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) setzt die EU-Richtlinie EECC (European Electronic Communications Code) um und schafft Rahmenbedingungen für Netzbetreiber, Dienstanbieter und Investoren. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung in diesem komplexen Bereich? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Investitionen zu schützen.

Mag. Andrej Mlecka - spezialisiert auf Wirtschaftsrecht liest in einem Buch un dblickt zur Kamera

Rechtsanwalt für Telekommunikationsrecht
– unsere Leistungen

Unsere Kanzlei berät Unternehmen umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um Telekommunikation und digitale Infrastruktur. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

Glasfaserausbau & Breitband-Investitionen

  • Rechtsberatung zu Fördermöglichkeiten (z. B. Breitband Austria 2030: OpenNet)
  • Unterstützung bei Genehmigungen und Baukoordinierung
  • Regelungen zur Mitnutzung bestehender Infrastrukturen

Rechtsstreitigkeiten & Vertragsverhandlungen

  • Durchsetzung von Leitungs- und Nutzungsrechten
  • Klärung von Streitfragen bei Mitbenutzung und Bauvorhaben
  • Beratung zu Frequenzvergaben und Lizenzierung

Regulatorische Compliance & Marktregulierung

  • Unterstützung bei behördlichen Verfahren
  • Beratung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Telekommunikationssektor
  • Vermeidung von Wettbewerbsverstößen und Marktmachtmissbrauch

Häufige Fragen zum
Telekommunikationsrecht

Beispiele und Konfliktthemen aus dem Telekommunikationsrecht die aufzeigen, warum fundierte, rechtliche Beratung wichtig ist:

Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es beim Glasfaserausbau?

Der Ausbau von Glasfasernetzen ist entscheidend für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Dabei müssen Unternehmen zahlreiche Vorschriften beachten, insbesondere:

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Phasen – von der Planung über Genehmigungen bis zur Durchsetzung von Nutzungsrechten.

Eingangsbereich der Kanzlei von Mag. Andrej Mlecka

Wer kann Leitungsrechte in Anspruch nehmen?

Öffentliches Gut kann jeder Telekombetreiber für seine Leitungsanlagen benutzen. Öffentliches und privates Eigentum kann nur ein Telekombetreiber nutzen, der ein öffentliches Kommunikationsnetz betreibt. Öffentlich ist ein Netz dann, wenn darüber Kommunikationsdienste öffentlich angeboten werden.

Sind Leitungsrechte abzugelten?

Bei öffentlichem und privatem Eigentum muss der Telekombetreiber dem Eigentümer eine Abgeltung bezahlen. Diese Abgeltung orientiert sich an der Wertminderung des Grundstücks, Gebäudes oder Objekts (Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022). Leitungsrechte im öffentlichen Gut sind unentgeltlich. Hier muss keine Abgeltung bezahlt werden.

Wir sind eine der führenden Kanzleien im Telekommunikationssektor und beraten Sie gerne bei Fragen zum Leitungs- und Standortrecht.

Welche möglichen Rechtsstreitigkeiten um die Nutzung von Telekommunikationsinfrastruktur gibt es?

Streitigkeiten entstehen häufig bei:

  • Mitbenutzung von Netzen und Leitungen (z. B. Zugang zu Glasfaserinfrastruktur eines Mitbewerbers)
  • Nicht erteilten Genehmigungen für Bauarbeiten
  • Fehlender Einigung über Mitbenutzungsgebühren

Welche Verpflichtungen gelten für Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben?

Unternehmen, die Breitbandnetze ausbauen, unterliegen ab November 2025 dem neuen Gigabit Infrastructure Act. Dieser fordert mehr Transparenz und den diskriminierungsfreien Zugang zu Netzen. Gleichzeitig gelten für Betreiber von Open-Access-Netzen besondere Vorschriften zur Fairness im Vorleistungsmarkt. Wir beraten Sie, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – sei es durch Vertragsverhandlungen oder gerichtliche bzw. behördliche Verfahren oder Streitschlichtungsverfahren.

Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch!

Besprechungstisch mit 10 Ledersesseln in der Kanzlei von Mag. Mlecka

Ihre rechtlichen Anliegen verdienen die beste Beratung

Kluge Entscheidungen basieren auf einer qualifizierten Analyse aller rechtlichen Aspekte der Wirtschaft. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam klären, welches Recht für Ihre Situation gilt und welche Maßnahmen sich daraus für Ihr Unternehmen ableiten lassen. Wir analysieren Ihren Fall und die Rechslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.

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