Die Patientenverfügung

Wir wahren Ihr Recht auf Selbstbestimmung!

Eine Patientenverfügung ermöglicht die Ablehnung medizinischer Heilbehandlungen im Voraus. Diese wird dann wirksam, wenn der Patient im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (z.B. aufgrund von Bewusstlosigkeit). Sofern eine rechtswirksame, verbindliche Patientenverfügung besteht, haben sich Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige ausnahmslos daran zu halten. So kann Ihr eigener Wille auch in dem Moment erhalten werden, in dem Sie sich nicht mehr äußern können!

Meine Kanzlei berät Sie diesbezüglich gerne umfassend und stellt dadurch sicher, dass Ihre Fragen im Vorfeld geklärt werden und die Patientenverfügung alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Mag. Andrej Mlecka - spezialisiert auf Wirtschaftsrecht liest in einem Buch un dblickt zur Kamera

Voraussetzungen

Höchstpersönlich & qualifiziert

Die Patientenverfügung muss höchstpersönlich und in qualifizierter Schriftform errichtet werden (z.B. vor einem Rechtsanwalt), und muss die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschreiben. Außerdem muss der Patientenverfügung entnehmbar sein, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt.

Ärtztliche Aufklärung vorausgesetzt

Einer rechtswirksamen Patientenverfügung muss eine umfassende ärztliche Aufklärung vorausgehen, in der die Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit geprüft wird. Dabei werden auch das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlungsmaßnahmen erörtert und für die Verfügung ausformuliert.

Patientenverfügungsregister

Die Patientenverfügung kann im Patientenverfügungsregister eingetragen werden und gewährleistet damit die Sichtbarkeit für medizinisches Personal.

Wissenswertes

Muss die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden?

Nach 8 Jahren muss eine Patientenverfügung erneuert werden. Um sie zu erneuern, bedarf es einer erneuten ärztlichen Aufklärung.

Eingangsbereich der Kanzlei von Mag. Andrej Mlecka

Kann man eine Patientenverfügung widerrufen?

Eine bestehende Patientenverfügung kann jederzeit formfrei und ohne Angabe von Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Eine Änderung wird als Erneuerung angesehen, wodurch die Frist von acht Jahren erneut zu laufen beginnt.

Kann eine Patientenverfügung auch aktive Sterbehilfe beinhalten?

Nein. Eine Patientenverfügung kann keine aktive direkte Sterbehilfe beinhalten. Das wäre ein unzulässiger Inhalt einer Patientenverfügung und damit nicht wirksam. Der Ausschluss von lebenserhaltenden medizinischen Heilbehandlungen kann allerdings als passive Sterbehilfe angesehen werden.

Besprechungstisch mit 10 Ledersesseln in der Kanzlei von Mag. Mlecka

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