Beschreibung
Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit sind Sie bzw Ihre Gesellschaft grundsätzlich verpflichtet eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde vorzunehmen, andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe!
Eine Tätigkeit wird nach der Gewerbeordnung gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist.
Meine Kanzlei ist Ihnen gerne bei der Beratung und Anmeldung Ihres Gewerbes behilflich. Wir prüfen im Vorfeld, ob Ihre Tätigkeit von der Gewerbeordnung umfasst ist oder ob allenfalls Ausnahmen vorliegen. In einem weiteren Schritt klären wir, ob ein freies Gewerbe vorliegt oder ob erhöhte Voraussetzungen zu erfüllen sind (zB bei einem reglementierten Gewerbe).
Gesamtpreis ab 936 €
Bei dem zu zahlenden Teilbetrag von € 264 (inkl. MWSt.) handelt es sich um eine Anzahlung. Es wird weiters darauf hingewiesen, dass es sich bei dem angegebenen Gesamtpreis derzeit noch um einen Ab-Preis zuzüglich Barauslagen und allfälliger notwendiger Notariatskosten / (Gerichts-)gebühren handelt. Der genaue Fixpreis kann Ihnen erst nach Sichtung der Unterlagen bzw. nach dem Erstgespräch bekannt gegeben werden.
Benötigte Dokumente: Datenerfassungsblatt, Kopie Lichtbildausweis
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